Psychotherapeutenkammer Bayern

Bericht zur 21. Delegiertenversammlung am 25.10.2012: Klare Positionierung für Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung und Vergütung der Psychotherapeut/innen

Im Fokus der zweiten Delegiertenversammlung im Jahr 2012 standen die dringend notwendige Änderung der Bedarfsplanung und die Vergütungssituation unseres Berufsstandes. In einer Positionsbestimmung unterstützten die Delegierten einstimmig die Positionierung des Vorstands der PTK Bayern zu den aktuell diskutierten Fragen der Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung und der Vergütung der Psychotherapeut/innen im ambulanten und institutionellen Bereich. Gleichzeitig verurteilte die Delegiertenversammlung die ungerechtfertigten gravierenden Vergütungsunterschiede im Gesundheitswesen und den inflationsbedingten realen Verlust an Einkommen von Psychotherapeut/innen in Praxen und Institutionen.

Den Vorstandsbericht präsentierte Kammerpräsident Dr. Nikolaus Melcop. (Foto: Johannes Schuster)
Im Bericht des Vorstands betonte Kammerpräsident Dr. Nikolaus Melcop erneut die Notwendigkeit der Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dies erfordere deutlich mehr Kapazitäten zur Behandlung und auch eine Verbesserung der Vergütung von Psychotherapeut/innen. Melcop nahm Bezug auf die Lobbyarbeit für zusätzliche Finanzen für Psychotherapeut/innen gegenüber der Politik, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und die Öffentlichkeitsarbeit der Kammer. Die Veröffentlichung der Nettoverdienste der Ärzteschaft im Vergleich zu den Psychotherapeut/innen durch die KBV am 8.7.2012 habe zusätzlich für „Zündstoff“ gesorgt und dann zusammen mit dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses am 30.8.2012 hinsichtlich der Anhebung des Honorars um nur 0,9 Prozent zu massiven Protesten der Psychotherapeut/innen geführt.  
 
Melcop skizzierte die Vereinbarung zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband vom 9.10.2012: „Zukünftig werden die psychotherapeutischen Kernleistungen komplett zu Lasten der Krankenkassen finanziert.“ Dass mit dieser Vereinbarung auch die Einrichtung von 1150 psychotherapeutischen Sitzen im ländlichen Raum beschlossen wurde, sei einerseits sehr zu begrüßen, andererseits sei diese Zahl für die Versorgung des psychotherapeutischen Behandlungsbedarfes bei weitem nicht ausreichend und die Gefahr des Abbaus von Sitzen gerade in den Städten damit nicht gebannt. Die extremen Honorarunterschiede seien indes unverändert ungerecht. Die Entscheidung berge darüber hinaus Gefahren und Chancen in Bezug auf längst überfällige Innovationen im psychotherapeutischen Bereich.
Die 21. Delegiertenversammlung wurde von Elisabeth Gerz-Fischer und Klemens Funk geleitet. (Foto: Johannes Schuster)
Hinsichtlich der Situation der angestellten Kolleg/innen entwickle sich die Vergütung für Psychotherapeut/innen und Ärzt/innen/e in den Tarifsystemen immer weiter auseinander. Positiv sei jedoch, dass in Kliniken unser Berufsstand immer häufiger Leitungsfunktionen erreiche und sich auch die Vergütung der AusbildungsteilnehmerInnen verbessert habe. Erforderlich sei ein Engagement von und mit den Angestellten – das habe auch der diesjährige Angestelltentag am 5.10.2012 verdeutlicht.
 
In Bezug auf die Zukunft der Ausbildung informierte er, dass das Bundesgesundheitsministerium weiterhin die sog. „Direktausbildung“ favorisiere. Er warnte vor Tendenzen der Abqualifizierung. Vor dem Hintergrund eines breiten Spektrums an möglichen Vorstellungen für eine Reform sei die Besinnung auf die eigentlichen Ziele erforderlich: Erhalt der Qualität der Ausbildung mit einem klar definierten inhaltlichen und stabilen (Schutz-) Rahmen durch gesetzliche Neuregelungen.
 
Melcop erläuterte darüber hinaus Fortschritte in der Verbesserung der Rahmenbedingungen in unterschiedlichen Versorgungsbereichen: u. a. in der ambulanten psychotherapeutischen Behandlung von Straftäterinnen und Straftätern, der Versorgung der Kinder und Jugendlichen, der Legastheniebegutachtung durch Psychotherapeut/innen, in der Prävention von Spielsucht und stellte die Presseaktionen und die Veranstaltungen der Kammer dar.
 
Zum Abschluss seines Berichts zeigte er aus sozialwissenschaftlich verorteten Blickwinkeln die aktuell deutlich verbesserten Rahmenbedingungen für die Verwirklichung von Werten der Berufsgruppe der Psychotherapeut/innen im gesellschaftlichen Möglichkeitsraum auf. Hierzu zählte er u. a. die teilweise Abkehr von rein neoliberalen Leitvorstellungen in der Politik, die Sonderposition für die Finanzierung von Psychotherapie im KV-System, die geplante Neuordnung der Qualitätskriterien für Kliniken und die wachsende Zahl von Beispielen für aktives Engagement von Bürger/innen und von Psychotherapeut/innen für Ihre Werte im öffentlichen Raum.
 
 
Weitere Berichte
Nach dem Vorstandsbericht informierten die satzungsgemäßen Vertreter/innen der Hochschulen (Prof. Angelika Weber), der Psychotherapeut/innen in Ausbildung (Lisa Brendel) sowie der Ausbildungsinstitute (Dr. Christoph Kröger) über ihre Tätigkeit.
 
Im Anschluss folgten die Berichte aus den Ausschüssen der Kammer für Aus-, Fort- und Weiterbildung (Thomas Stadler), für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen (Martina Kindsmüller) sowie die Psychotherapie in Institutionen (Dr. Peter Dillig).
 
Delegierte beschließen die Vorbereitung einer Weiterbildungsordnung
Vizepräsident Dr. Bruno Waldvogel führte in den Tagesordnungspunkt Weiterbildung ein. Er erläuterte zunächst insbesondere für die neueren Delegierten die Systematik von Aus-, Fort- und Weiterbildung. Der Abschluss einer Weiterbildung berechtige zur Führung einer Bezeichnung, die nach dem Berufsrecht eine Gebietsbezeichnung (z. B. Facharzt für …), eine Teilgebietsbezeichnung (z. B. Forensische Psychiatrie) oder einer Zusatzbezeichnung (z. B. Psychoanalyse) sein kann.
Vizepräsident Dr. Bruno Waldvogel. (Foto Johannes Schuster)
Die PTK Bayern verfüge derzeit nicht über eine Weiterbildungsordnung, da sie bislang gesetzlich dazu nicht befugt sei und auch zeitliche und inhaltliche Bedenken bestanden hatten. Im Oktober 2008 haben die Delegierten den Vorstand beauftragt, sich um eine gesetzliche Befugnis zu kümmern. Im Juli 2010 habe sich der Vorstand für eine Weiterbildung in Verfahren ausgesprochen. Auf der Delegiertenversammlung im April 2011 seien die Ergebnisse der BPtK-Kommission „Zusatzqualifizierung“ vorgestellt und diskutiert worden. Inzwischen habe der Deutsche Psychotherapeutentag mit großen Mehrheiten die Weiterentwicklung der Muster-Weiterbildungsordnung für die Systemische und Gesprächspsychotherapie beschlossen. Fast alle Psychotherapeutenkammern haben inzwischen eine Weiterbildungsordnung eingeführt. Die erforderliche Neuregelung der Ausbildung wird zukünftig sowohl bei einer Realisierung des Modells des Bundesgesundheitsministeriums als auch bei einer Realisierung des Gesetzentwurfes der BPtK für die darin vorgesehenen Modellprojekte eine Weiterbildung in den Verfahren für den Erwerb der Fachkunde notwendig machen. Mit der Zulassung der Neuropsychologischen Therapie durch den G-BA hat sich der Bestand von Weiterbildungsordnungen in den anderen Landeskammern bzw. der Muster-Weiterbildungsordnung der BPtK erstmalig im Sozialrecht ausgewirkt. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen habe der Vorstand entschieden, aus Gründen der Notwendigkeit hinsichtlich der Ausbildungsreform, des demokratischen Prinzips der Akzeptanz von Mehrheitsentscheidungen, der Wahrnehmung der sozialrechtlichen Wirksamkeit und weiterer fachlicher Gründe die Erstellung einer Weiterbildungsordnung zu beantragen. Die berufsrechtliche Befugnis dazu ist mit der vorgesehenen Novellierung des Heilberufekammer-Gesetzes (HKaG) für Mitte 2013 zu erwarten.
 
Nach kurzer Diskussion beschlossen die Delegierten einstimmig den Antrag des Vorstands, „einen Ausschuss einzurichten mit dem Auftrag, nach dem Vorbild der Muster-Weiterbildungsordnung einen Entwurf einer Weiterbildungsordnung mit den in der Muster-Weiterbildungsordnung enthaltenen Bereichen zur kommenden Delegiertenversammlung vorzulegen“.
 
 
Delegiertenversammlung beschließt die Einrichtung von sechs Ausschüssen und einer Kommission – Mitglieder gewählt
Zunächst beschlossen die Delegierten die Auflösung des Ausschusses für Aus- Fort- und Weiterbildung, um die Einrichtung der neu vorgesehenen Ausschüsse für Weiterbildung und für Fortbildung zu ermöglichen. Die Vorstandsmitglieder Dr. Bruno Waldvogel, Peter Lehndorfer und Dr. Heiner Vogel erläuterten die Aufgaben der sechs Ausschüsse sowie einer Kommission. Da sich für einen „Ausschuss Psychotherapie in Institutionen“ nicht genug Delegierte fanden, hat der Vorstand vorgeschlagen, eine Kommission einzurichten. Dies vor dem Hintergrund der Vorgaben des Heilberufekammer-Gesetzes, dass Personen, die nicht Mitglied der Delegiertenversammlung sind, nicht in einen Ausschuss gewählt werden dürfen. Der Vorstand stellte die für die Kommission vorgesehenen Mitglieder vor. Die Delegierten begrüßten den Vorschlag des Vorstands, so zu verfahren. Die Wahlen zu den Ausschüssen bzw. die Beratungen zur Einrichtung einer Kommission „Psychotherapie in Institutionen“ erbrachte folgende Ergebnisse:
Haushaltsabschluss 2011, Reisekosten- und Entschädigungsordnung und Haushaltsplan 2013
Vizepräsident Peter Lehndorfer erläuterte detailliert den Jahresabschluss für das Jahr 2011. Nach der Stellungnahme von Rudolf Bittner, Finanzausschuss, wurde der Jahresabschluss 2011 durch die Delegiertenversammlung antragsgemäß angenommen und der Vorstand entlastet.
 
Im Anschluss erläuterte Vizepräsident Peter Lehndorfer die geplanten Änderungen der Reisekosten- und Entschädigungsordnung der PTK Bayern und den Haushaltsplan 2013. Nach Diskussion nahmen die Delegierten die geänderte Fassung der Ordnung und den Haushaltsplan mit großer Mehrheit an.
Einstimmige Annahme des Haushaltsabschlusses 2011. (Foto: Johannes Schuster)
Delegierte und Stellvertreter für die Bundesdelegiertenversammlung nachgewählt
Da die Zahl der Kammermitglieder weiter gestiegen ist, stehen der PTK Bayern für die Deutschen Psychotherapeutentage 16 (statt bisher 15) Bundesdelegierte zu. Als 16. Bundesdelegierte wurde Prof. Karin Tritt gewählt. Ihr 1. Stellvertreter ist Dr. Peter Dillig, 2. Stellvertreterin Martina Kindsmüller. Diese Nachwahl zog Veränderungen in den Stellvertretungen anderer Bundesdelegierter nach sich. Zum 1. Stellvertreter von Rainer Cebulla wurde Thomas Flohrschütz (bisher Prof. Karin Tritt) gewählt, 2. Stellvertreterin ist Ines Hüppauf (bisher Martina Kindsmüller). Als 2. Stellvertreter von Dr. Anke Pielsticker wurde Jens Ulshöfer (bisher Dr. Peter Dillig) gewählt. Für die zurückgetretene Karin John als 2. Stellvertreterin von Benedikt Waldherr wurde Dr. Jürgen Thorwart ernannt.
Vizepräsident Peter Lehndorfer. (Foto: Johannes Schuster)
Delegierte beschließen Reform der Gutachter-Richtlinie Forensik und Anpassung der Gebührensatzung
Dr. Andreas Rose gab einen Überblick zu den vorgeschlagenen Änderungen der Gutachter-Richtlinie Forensik. Die Änderungen seien in erster Linie durch eine Vereinheitlichung der Verfahrensvorgänge zu begründen.
 
Die Delegierten beschlossen einstimmig die Änderungen der Richtlinie und die Änderung der Gebührensatzung nach Wegfall eines Fachgesprächs nach § 9 Abs. 1 Satz 8 der Richtlinie. Die Änderung der Gebührensatzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bayerischen Staatsanzeiger in Kraft.
 
Dr. Andreas Rose, Beauftragter der Kammer für Forensik und Gutachterwesen. (Foto: Johannes Schuster)
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