Psychotherapeutenkammer Bayern

Studienreform: Master auch für KJP notwendig!

Pressemitteilung
06. Juni 2006 - Die Delegierten der Psychotherapeutenkammer Bayern zeigen sich um die zukünftige psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen besorgt: In einer Resolution fordern sie die für die Gesundheits- und Hochschulpolitik Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene auf, sich beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für einen Master-Abschluss als bundesweit einheitliche Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten einzusetzen. Gerade Kinder brauchen unseren besonderen Schutz und verdienen kompromissloses Engagement für die bestmögliche Gesundheitsversorgung. Die Qualität der zugelassenen Studiengänge muß für beide Ausbildungen auf die gleiche Stufe gestellt werden.

Psychotherapie für Kinder ist keine „kleine“ Psychotherapie, die geringere Anforderungen an die Qualifikation von Psychotherapeuten stellt als die Behandlung von Erwachsenen. Für die qualitätsgesicherte Versorgung von Kindern und Jugendlichen ist die Rezeption einer dynamischen Wissenschafts- und Fachdisziplin notwendig. Die Breite des Fachgebiets zeigt sich z. B. in den altersbezogen unterschiedlichen kognitiven, sozialen und emotionalen Entwicklungen von Patienten im Kindes- und Jugendalter.

Dennoch empfiehlt das BMG den zuständigen Länderbehörden, einen niedrigeren Studienabschluss (Bachelor-Abschluss) als Eingangsvoraussetzung für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu akzeptieren – und das gegen die Auffassung der obersten Gesundheitsbehörden der Länder, die sich bereits auf die Notwendigkeit eines Masterabschlusses als Zugangsqualifikation für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten verständigt hatten. Das BMG legt hiermit unterschiedliche Maßstäbe an die Zulassungsvoraussetzungen für die beiden Heilberufe an. Die Politik des BMG greift u.E. hier zu kurz und ist kurzfristig, ja kurzsichtig angelegt.

Die Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist die gesetzliche Berufsvertretung der bayerischen Psychotherapeuten/innen. Sie hat die Aufgabe, die beruflichen Belange der Psychotherapeuten/innen wahrzunehmen, die Erfüllung der psychotherapeutischen Berufspflichten zu überwachen, die psychotherapeutische Fortbildung zu fördern und in der öffentlichen Gesundheitspflege mitzuwirken. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

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