Psychotherapeutenkammer Bayern

Forschungsgutachten zur Ausbildung von PP und KJP: Klares Votum der PTK Bayern für Masterabschluss vor Beginn der Psychotherapieausbildung

30. Januar 2009 - Ein unter der Leitung von Prof. Dr. Bernhard Strauß (Universitätsklinikum Jena) etabliertes nationales Forschungsnetzwerk hat vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens zur Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin/zum Psychologischen Psychotherapeuten und zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/zum Kinder- und Jugendlichentherapeuten in Deutschland erhalten.

In dem Forschungsgutachten soll das aus Expertinnen und Experten aller beteiligten Professionen zusammengesetzte Netzwerk die Qualität der bisherigen Ausbildung von Psychotherapeuten bewerten und Empfehlungen zur möglichen Neugestaltung erarbeiten. Weiterhin sollen Qualität und Inhalte der Ausbildung in einen internationalen Vergleich gestellt werden. Der Forschungsarbeitsgruppe gehören neben Prof. Dr. Bernhard Strauß acht weitere Experten aus acht verschiedenen Universitäten an.

Das Forschungsprojekt zur Psychotherapeutenausbildung hat eine Laufzeit vom 1. Januar 2008 bis zum 31. März 2009. Anlass des Gutachtens ist für das BMG die Umgestaltung der psychologischen und pädagogischen Studiengänge aus Anlass des Bolognaprozesses (Bachelor-Master-Abschlüsse).

Am 28. Januar 2009 hat die Arbeitsgruppe Forschungsgutachten zahlreiche Verbände, Fachgruppen und Institutionen nach Berlin eingeladen. Die insgesamt 90 angemeldeten Personen konnten zu sieben zentralen Themen des Gutachterauftrags Stellungnahmen bzw. Wortbeiträge in einer maximalen Länge von drei Minuten abgeben. Die PTK Bayern wurde durch Vizepräsident Dr. Bruno Waldvogel vertreten.

Der Vorstand der PTK Bayern verabschiedete Stellungnahmen zu den beiden Themen „Zugangsvoraussetzungen für die psychotherapeutischen Ausbildungen (Studiengänge, Kompetenzprofile) und deren Überprüfung“ sowie „Ausbildungsstruktur (Verortung, Ausbildung, Weiterbildung)“.

Zum Thema „Zugangsvoraussetzungen“ zur PP- und KJP-Ausbildung fordert die PTK Bayern das Master-Niveau vor Beginn einer Psychotherapieausbildung. Nur so ist gewährleistet, dass die Absolventen über die für die Patientenbehandlung unverzichtbare Kompetenz verfügen, wissenschaftliche Erkenntnisse eigenständig und innovativ erwerben, verallgemeinernd anwenden und ggf. auch selbst generieren. Im Zuge dessen muss auch die bisherige Zugangsvoraussetzung für KJP erhöht werden. Der Anteil an Klinischer Psychologie für PP und der Anteil an Klinischer Psychologie, Pädagogik und Sozialpädagogik für KJP muss einen klar definierten Schwerpunkt des Studiums darstellen. Weiterhin sind praxisorientierte Anteile im Hochschulstudium anzustreben. Die Landespsychotherapeutenkammern sind verbindlich an der Zulassung von berufsausbildungsqualifizierenden Studiengängen zu beteiligen. Die Psychotherapieausbildung selbst könne erst nach dem Masterabschluss beginnen.

Zum Thema „Ausbildungsstruktur“ vertritt die PTK Bayern, dass die Ausbildung zu den Berufen PP und KJP am besten auf der Grundlage eines abgeschlossenen Hochschulstudiums mit Master-Abschluss beginnen und wie bisher an privaten oder Hochschulen angegliederten Instituten stattfinden sollte. Die Ausbildung soll weiterhin wie bislang die Bestandteile Theorie, Selbsterfahrung, praktische Tätigkeit („Psychiatriejahr“) und praktische Ausbildung haben. Die Ausbildung ist die Voraussetzung für die zentralen Tätigkeitsfelder von Behandlung, Rehabilitation und Prävention psychischer Störungen. Die Stellung und vor allem die Bezahlung der Ausbildungsteilnehmer innerhalb des sog. Psychiatriejahres sind deutlich zu verbessern.
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